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In Anbetracht der Stellungnahme des SCCP vom 21. Juni 2005 besteht bei der Verwendung von Extrakt und Öl aus den Blüten von Tagetes erecta in kosmetischen Mitteln ein potenzielles Risiko für die menschliche Gesundheit. Diese Stoffe sollten daher in kosmetischen Mitteln verboten und in die Liste der verbotenen Stoffe in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 aufgenommen werden.
Die Verwendung von Stoffen, die gemäß Teil 3 des Anhangs VI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als CMR-Stoffe der Kategorie 2 eingestuft sind, in kosmetischen…
In Anbetracht der Stellungnahme des SCCP vom 21. Juni 2005, der überarbeiteten Stellungnahme des SCCS vom 25. März 2015 in ihrer berichtigten Fassung vom 13.…
Extrakte und Öle aus Tagetes erecta, Tagetes minuta und Tagetes patula sind weitverbreitete Duftinhaltstoffe vieler Duftstoffe, die zum Parfümieren verwendet…
Folglich besteht ein potenzielles Risiko für die menschliche Gesundheit, und diese Stoffe sollten daher in kosmetischen Mitteln verboten werden.
Nach der Vorlage eines Aktualisierungsdossiers zur Bewertung der Sicherheit von Extrakten und Ölen aus Tagetes minuta und Tagetes patula im August 2013 nahm der…
Ab dem 1. Dezember 2010 erhält Artikel 4b folgende Fassung: Die Verwendung von Stoffen, die gemäß Anhang VI Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.