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Folgeprodukte im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009, die bereits gemäß der genannten Verordnung in der Union als organische Düngemittel und Bodenverbesserungsmittel in Verkehr gebracht und verwendet werden, sind vielversprechende Rohstoffe für die Produktion innovativer Düngeprodukte in einer Kreislaufwirtschaft. Sobald für das betreffende Folgeprodukt ein Endpunkt in der Herstellungskette festgelegt wurde, sollten EU-Düngeprodukte, die solche Folgeprodukte gemäß dieser Verordnung enthalten, für den freien Verkehr im Binnenmarkt zugelassen sein, ohne dass die Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 auf sie angewendet werden. Zu diesem Zweck sollte die Kommission unverzüglich eine erste Bewertung vornehmen, um zu prüfen, ob ein Endpunkt in der Herstellungskette festgelegt werden kann.
Ein EU-Düngeprodukt, das alle Anforderungen dieser Verordnung erfüllt, sollte für den freien Verkehr im Binnenmarkt zugelassen sein. Wenn eines (oder mehrere)…
Für jede Komponentenmaterialkategorie, die Folgeprodukte im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 umfasst, sollte der Endpunkt in der Herstellungskette nach…
Beim Recycling von Abfällen, beispielsweise dem Recycling von Phosphor aus Klärschlamm, und der Herstellung von Düngeprodukten aus tierischen Nebenprodukten,…
Für bestimmte verwertete Abfälle im Sinne der Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates , z. B. Struvit, Biokohle und Ascheprodukte, gibt…
In der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 werden bestimmte Folgeprodukte genannt, die in Übereinstimmung mit anderen Rechtsakten der Union in Verkehr gebracht werden…
Die Bereitstellung eines tierischen Nebenprodukts oder eines Folgeprodukts auf dem Markt im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009, für das kein Endpunkt in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.