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Damit Ammoniumnitratdüngemittel mit hohem Stickstoffgehalt keine Gefahr für die Sicherheit darstellen und um zu verhindern, dass solche Düngemittel für andere als die vorgesehenen Zwecke, beispielsweise als Sprengstoff, verwendet werden, sollten für solche Düngemittel besondere Anforderungen in Bezug auf die Überprüfung der Detonationsfestigkeit und Rückverfolgbarkeit gelten.
Bei der amtlichen Untersuchung von Ammoniumnitrat - Einnährstoffdünger mit hohem Stickstoffgehalt zur Prüfung der Anforderungen nach der Gefahrstoffverordnung…
Bei Endproben von Ammoniumnitrat-Einnährstoffdünger mit hohem Stickstoffgehalt zur Prüfung der Anforderungen nach der Gefahrstoffverordnung darf die Menge ein…
dafür zu sorgen, dass kein direkter Eintrag und kein Abschwemmen von Nährstoffen auf benachbarte Flächen, insbesondere in schützenswerte natürliche Lebensräume,…
als Ausgangsstoffe nur Stoffe verwendet worden sind, die die Fruchtbarkeit des Bodens, die Gesundheit von Menschen und Tieren und Nutzpflanzen nicht schädigen…
abweichend von § 3 Absatz 4 Satz 1 das Aufbringen von Wirtschaftsdüngern sowie von organischen und organisch-mineralischen Düngemitteln, bei denen es sich um…
Das Aufbringen von Düngemitteln sowie Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten oder Pflanzenhilfsmitteln darf nur erfolgen, wenn vor dem Aufbringen ihre Gehalte an…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.