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Die Datenzugänglichkeit sollte gewährleisten, dass der Verwaltungsaufwand für alle Akteure und insbesondere nichtstaatliche Akteure, wie kleine und mittlere Unternehmen (KMU), so gering wie möglich bleibt. Dies erfordert eine aktive Verbreitung auf nationaler Ebene im Einklang mit den Richtlinien 2003/4/EG und 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und deren Durchführungsbestimmungen, damit die geeignete Infrastruktur für den Zugang der Öffentlichkeit, die Berichterstattung und die gemeinsame Nutzung von Daten durch die Behörden sichergestellt ist.
Die Mitgliedstaaten ergreifen geeignete Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass die Informationen über die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen gemäß Artikel 3…
Um den Bedarf an Informationen über die Durchführung und die Einhaltung der Vorschriften zu decken, sollte ein alternatives System für die Sammlung und…
In der Richtlinie 2003/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sind die in der gesamten Europäischen Union geltenden Mindestvorschriften für die…
Die Richtlinie 2003/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates enthält Mindestvorschriften für die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen…
Damit die Bürger und Unternehmen in der Union ihr Recht auf Freizügigkeit im Binnenmarkt ausüben können, sollte die Union spezifische, nichtdiskriminierende…
Der administrative Aufwand für die Unternehmen, insbesondere für KMU, sollte möglichst in Grenzen gehalten werden, indem nach Möglichkeit andere Datenquellen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.