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Die Union hat im Bewusstsein ihrer Verantwortung für den Umweltschutz am 19. Februar 2004 das Protokoll zum Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend persistente organische Schadstoffe (im Folgenden „Protokoll“) und am 14. Oktober 2004 das Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe (im Folgenden „Übereinkommen“) genehmigt.
Mit der Verordnung (EG) Nr. 850/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über persistente organische Schadstoffe und zur Änderung der…
Die Europäische Union ist Vertragspartei des Protokolls von 1998 zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung…
Am 14. Oktober 2004 wurde das Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe (im Folgenden „Übereinkommen“) im Namen der Europäischen…
Am 14. Oktober 2004 wurde das Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe (im Folgenden „Übereinkommen“) im Namen der Europäischen…
Die Änderungen des Protokolls von 1998 zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend persistente organische…
Am 14. Oktober 2004 hat die Europäische Gemeinschaft das Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe (im Folgenden „Übereinkommen“) mit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.