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Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2003/2003 müssen EG-Düngemittel entsprechend den in Anhang IV beschriebenen Probenahmeverfahren und Analysemethoden kontrolliert werden. Infolge der Aufnahme von DMPSA in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 2003/2003 muss in Anhang IV der Verordnung eine zusätzliche Analysemethode für die amtliche Kontrolle dieses Düngemitteltyps vorgesehen werden.
Bei der amtlichen Untersuchung von Ammoniumnitrat - Einnährstoffdünger mit hohem Stickstoffgehalt zur Prüfung der Anforderungen nach der Gefahrstoffverordnung…
Die im Antrag auf Zulassung gemäß Artikel 7 Absatz 3 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 genannte Analysemethode dient der Bestimmung des Wirkstoffs…
Die im Zulassungsantrag gemäß Artikel 7 Absatz 3 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 aufgeführte Analysemethode betrifft die Bestimmung des Wirkstoffs…
Die im Antrag auf Zulassung gemäß Artikel 7 Absatz 3 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 genannte Analysemethode dient der Bestimmung des Wirkstoffs…
Die Probenahmen für die amtliche Untersuchung von Futtermitteln, insbesondere auf ihre Bestandteile, eingeschlossen Material, das genetisch veränderte…
Düngemittel dürfen mit der Bezeichnung „EG-Düngemittel“ nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie einem Düngemitteltyp entsprechen, der im Anhang I der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.