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Im Allgemeinen sollte das Einstellen neuer Waren oder Dienstleistungen, einschließlich Softwareanwendungen, in den Online-Vermittlungsdienst als eindeutige bestätigende Handlung betrachtet werden, durch die der gewerbliche Nutzer auf die Frist verzichtet, die für die Änderungen bei den allgemeinen Geschäftsbedingungen erforderlich ist. Wenn sich jedoch die angemessene und verhältnismäßige Frist auf mehr als 15 Tage beläuft, da der gewerbliche Nutzer wegen der Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen erhebliche technische oder geschäftliche Anpassungen an seinen Waren oder Dienstleistungen vornehmen muss, sollte nicht automatisch davon ausgegangen werden, dass auf die Frist verzichtet wird, wenn der gewerbliche Nutzer neue oder aktualisierte Waren und Dienstleistungen einstellt. Die Anbieter von Online-Vermittlungsdiensten sollten davon ausgehen, dass die gewerblichen Nutzer aufgrund von Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen erhebliche technische Anpassungen vornehmen müssen, wenn etwa bestimmte Funktionen des Online-Vermittlungsdienstes, zu denen die gewerblichen Nutzer Zugang hatten, gänzlich entfernt oder hinzugefügt werden, oder wenn die gewerblichen Nutzer unter Umständen ihre Waren anpassen und Dienstleistungen neu programmieren müssen, um durch die Online-Vermittlungsdienste tätig sein zu können.
Zur Förderung tragfähiger Geschäftsbeziehungen und zur Vermeidung unlauteren Verhaltens zum Nachteil gewerblicher Nutzer kann es unerlässlich sein, die…
Anbieter von Online-Vermittlungsdiensten unterrichten die betroffenen gewerblichen Nutzer auf einem dauerhaften Datenträger über jegliche vorgeschlagene…
Die vollständige Beendigung der Bereitstellung der Online-Vermittlungsdienste und die damit verbundene Löschung von für die Nutzung von…
Zum Schutz der gewerblichen Nutzer und um Rechtssicherheit für beide Parteien zu schaffen, sollten allgemeine Geschäftsbedingungen, die dem nicht entsprechen,…
Damit gewerbliche Nutzer anhand der für ein Vertragsverhältnis geltenden allgemeinen Geschäftsbedingungen erkennen können, welche gewerblichen Bedingungen für…
In dieser Verordnung sollte auf besondere Vertragsbestimmungen, insbesondere für Fälle von Ungleichgewicht der Verhandlungsmacht, eingegangen werden, um…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.