Gesetze
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Für die gewerblichen Nutzer ist es gleichermaßen wichtig, zu verstehen, ob der Anbieter Daten an Dritte weitergibt, die bei der Nutzung des Vermittlungsdienstes durch die gewerblichen Nutzer generiert werden. Die gewerblichen Nutzer sollten insbesondere auf die Weitergabe von Daten an Dritte aufmerksam gemacht werden, die zu Zwecken erfolgt, die für das ordnungsgemäße Funktionieren der Online-Vermittlungsdienste nicht erforderlich sind, etwa wenn der Anbieter die Daten aus geschäftlichen Erwägungen zu Geld macht. Damit die gewerblichen Nutzer ihr Mitspracherecht hinsichtlich einer solchen Datenweitergabe uneingeschränkt wahrnehmen können, sollten die Anbieter von Online-Vermittlungsdiensten auch ausdrücklich die Möglichkeiten für eine Ablehnung der Datenweitergabe erläutern, sofern diese im Rahmen ihrer vertraglichen Beziehungen zu den gewerblichen Nutzern bestehen.
Die Fähigkeit, auf Daten, auch personenbezogene Daten, zuzugreifen und diese zu nutzen, kann eine erhebliche Wertschöpfung in der Online-Plattformwirtschaft…
Damit gewerbliche Nutzer die durch Online-Vermittlungsdienste gebotenen Geschäftsmöglichkeiten in vollem Umfang ausschöpfen können, sollten die Anbieter solcher…
ob die unter Buchstabe a genannten Daten Dritten zur Verfügung gestellt werden, einschließlich, wenn die Bereitstellung dieser Daten für Dritte für das…
Damit gewerblichen Nutzern ausreichend klar ist, wo und an wen ihre Waren oder Dienstleistungen vermarktet werden, sollten die Anbieter von…
Bietet ein Anbieter von Online-Vermittlungsdiensten bestimmte Waren oder Dienstleistungen Verbrauchern über seine eigenen Online-Vermittlungsdienste oder über…
In dieser Verordnung sollte auf besondere Vertragsbestimmungen, insbesondere für Fälle von Ungleichgewicht der Verhandlungsmacht, eingegangen werden, um…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.