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In bestimmten Fällen können die Anbieter von Online-Vermittlungsdiensten in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen die Möglichkeit gewerblicher Nutzer einschränken, Waren oder Dienstleistungen zu günstigeren Bedingungen auf anderem Wege als über diese Online-Vermittlungsdienste anzubieten. In diesen Fällen sollten die betreffenden Anbieter dies insbesondere unter Verweis auf die wichtigsten wirtschaftlichen, geschäftlichen oder rechtlichen Gründe für die Einschränkung erläutern. Diese Transparenzpflicht sollte jedoch nicht so verstanden werden, dass sie die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer solchen Einschränkung nach anderen Vorschriften des Unionsrechts oder dem n nationalen Recht der Mitgliedstaaten, das mit dem Unionsrecht im Einklang steht etwa im Bereich des Wettbewerbsrechts oder der unlauteren Geschäftspraktiken, sowie die Anwendung solcher Gesetze berührt.
Schränken die Anbieter von Online-Vermittlungsdiensten bei der Bereitstellung ihrer Dienste gewerbliche Nutzer in ihrer Möglichkeit ein, Verbrauchern dieselben…
Bietet ein Anbieter von Online-Vermittlungsdiensten bestimmte Waren oder Dienstleistungen Verbrauchern über seine eigenen Online-Vermittlungsdienste oder über…
In dieser Verordnung sollte auf besondere Vertragsbestimmungen, insbesondere für Fälle von Ungleichgewicht der Verhandlungsmacht, eingegangen werden, um…
Damit gewerbliche Nutzer anhand der für ein Vertragsverhältnis geltenden allgemeinen Geschäftsbedingungen erkennen können, welche gewerblichen Bedingungen für…
Ein Anbieter von Online-Vermittlungsdiensten kann aus legitimen Gründen beschließen, die Bereitstellung seiner Dienste für einen bestimmten gewerblichen Nutzer…
die Gründe benennen, bei deren Vorliegen entschieden werden kann, die Bereitstellung ihrer Online-Vermittlungsdienste für gewerbliche Nutzer vollständig oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.