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Am 29. März 2017 hat das Vereinigte Königreich nach Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) seine Absicht mitgeteilt, aus der Europäischen Union auszutreten. Ab dem Tag des Inkrafttretens des Austrittsabkommens oder andernfalls zwei Jahre nach dieser Mitteilung, d. h. ab dem 30. März 2019, finden die Verträge auf das Vereinigte Königreich keine Anwendung mehr, es sei denn, der Europäische Rat beschließt im Einvernehmen mit dem Vereinigten Königreich einstimmig, diese Frist zu verlängern. Liegt kein Austrittsabkommen mit dem Vereinigten Königreich und keine Verlängerung gemäß Artikel 50 Absatz 3 EUV von zwei Jahren vor, muss in einem zukünftigen internationalen Übereinkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und der Union eine Finanzregelung bezüglich der finanziellen Verpflichtungen, die sich aus der Mitgliedschaft des Vereinigten Königreichs in der Union ergeben, vereinbart werden.
Am 29. März 2017 hat das Vereinigte Königreich gemäß Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) seine Absicht mitgeteilt, aus der Union…
Am 29. März 2017 hat das Vereinigte Königreich gemäß Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) seine Absicht mitgeteilt, aus der Union…
Am 29. März 2017 hat das Vereinigte Königreich, gemäß Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) seine Absicht mitgeteilt, aus der Union…
Am 29. März 2017 hat das Vereinigte Königreich gemäß Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) seine Absicht mitgeteilt, aus der Union…
Am 29. März 2017 hat das Vereinigte Königreich seine Absicht mitgeteilt, gemäß Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union aus der Union (EUV)…
Am 29. März 2017 hat das Vereinigte Königreich gemäß Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) seine Absicht mitgeteilt, aus der Union…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.