Gesetze
Gesetz wird geladen …
Aus dieser Verordnung sollte eindeutig hervorgehen, dass der PEPP- Vertrag allen geltenden Vorschriften entsprechen muss. Darüber hinaus sollten in PEPP-Verträgen die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien sowie die einheitlichen Hauptmerkmale des Produkts festgelegt werden. Ein PEPP-Vertrag sollte auch von einem Vertreter einer Gruppe von PEPP-Sparern abgeschlossen werden können, etwa von einer unabhängigen Sparervereinigung, die im Namen dieser Gruppe handelt, sofern dies mit dieser Verordnung und dem geltenden nationalen Recht im Einklang steht und die an diesem Abschluss beteiligten PEPP-Sparer die gleichen Informationen und die gleiche Beratung erhalten wie PEPP-Sparer, die einen PEPP-Vertrag direkt mit einem PEPP-Anbieter oder über einen PEPP-Vertreiber abschließen.
Unbeschadet des geltenden sektorspezifischen Rechts können PEPP-Anbieter die Einhaltung der in Absatz 1 genannten Anforderungen auch sicherstellen, indem sie…
„PEPP-Vertrag“ einen Vertrag zwischen einem PEPP-Sparer und einem PEPP-Anbieter, der den in Artikel 4 festgelegten Bedingungen entspricht;
Vor Abschluss eines PEPP-Vertrags ermittelt der PEPP-Anbieter oder PEPP-Vertreiber anhand der vom potenziellen PEPP-Sparer erfragten und erhaltenen Angaben…
Mit dieser Verordnung sollten einheitliche Vorschriften für die Registrierung, die Bereitstellung und den Vertrieb von PEPPs sowie die entsprechende…
Vor Abschluss eines PEPP-Vertrags sollte eine Beratung der potenziellen PEPP-Sparer durch die PEPP-Anbieter oder -Vertreiber erfolgen, und zwar unter…
Vor dem Abschluss eines PEPP-Vertrags sollten die potenziellen PEPP-Sparer alle Informationen erhalten, die sie für eine fundierte Entscheidung benötigen. Vor…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.