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Die jährlichen Gesamtfangmengen von Großaugenthun, die durch Langleinenfänger jedes Mitgliedstaats im IATTC-Übereinkommensbereich erzielt werden, dürfen nicht über 500 Tonnen oder der jährlichen Fangmenge von Großaugenthun im Jahr 2001 liegen.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Fänge von Großaugenthun (Thunnus obesus) durch Langleinenfischer 2 000 Tonnen im Jahr 2016 nicht überschreiten.
Die jährlichen Gesamtfangmengen von Großaugenthun, die durch Langleinenfänger jedes Mitgliedstaats im IATTC-Übereinkommensbereich erzielt werden, dürfen nicht…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Fänge von Großaugenthun (Thunnus obesus) durch Langleinenfischer 2 000 Tonnen im Jahr 2017 nicht überschreiten.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Fänge von Großaugenthun (Thunnus obesus) durch Langleinenfischer 2 000 Tonnen im Jahr 2015 nicht überschreiten.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Fänge von Großaugenthun (Thunnus obesus) durch Langleinenfischer 2 000 Tonnen im Jahr 2018 nicht überschreiten.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Fänge von Großaugenthun (Thunnus obesus) durch Langleinenfischer 2 000 Tonnen nicht überschreiten.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.