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Auf ihrer 42. Jahrestagung im Jahr 2018 hat die Allgemeine Kommission für die Fischerei im Mittelmeer (GFCM) Fang- und Aufwandsbeschränkungen für bestimmte kleine pelagische Bestände für die Jahre 2019, 2020 und 2021 in den geografischen Untergebieten 17 und 18 (Adriatisches Meer) des GFCM-Übereinkommensgebiets angenommen. Diese Maßnahmen sollten in Unionsrecht umgesetzt werden. Die Fangbeschränkungen gemäß Anhang IL werden nur für ein Jahr festgesetzt und greifen keinerlei weiteren in der Zukunft anzunehmenden Maßnahmen und möglichen Regelungen zur Aufteilung zwischen den Mitgliedstaaten vor.
Auf ihrer 40. Jahrestagung im Jahr 2016 hat die Allgemeine Kommission für die Fischerei im Mittelmeer (GFCM) Fang- und Aufwandsbeschränkungen für bestimmte…
Die Allgemeine Kommission für die Fischerei im Mittelmeer (im Folgenden „GFCM“) hat auf ihrer 40. Jahrestagung im Jahr 2016 Fang- und Aufwandsbeschränkungen für…
Auf ihrer 42. Jahrestagung im Jahr 2018 nahm die GFCM auch die Empfehlung GFCM/42/2018/8 über weitere Sofortmaßnahmen für die Jahre 2019-2021 für kleine…
Auf ihrer 43. Jahrestagung im Jahr 2019 verabschiedete die GFCM die Empfehlung GFCM/43/2019/5 über einen mehrjährigen Bewirtschaftungsplan für nachhaltige…
Mit der Verordnung (EU) 2019/124 des Rates werden die Fangmöglichkeiten für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den Unionsgewässern sowie für…
„geografische GFCM-Untergebiete“ (General Fisheries Commission for the Mediterranean, Allgemeine Kommission für die Fischerei im Mittelmeer) sind die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.