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Die zulässigen Gesamtfangmengen (TACs) sollten daher gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 auf der Grundlage verfügbarer wissenschaftlicher Gutachten unter Berücksichtigung biologischer und sozioökonomischer Aspekte bei gleichzeitig fairer Behandlung aller Fischereisektoren und unter Berücksichtigung der Meinungen der angehörten Interessenträger festgesetzt werden, die diese insbesondere in den Sitzungen der Beiräte zum Ausdruck bringen.
Die zulässigen Gesamtfangmengen (TACs) sollten daher gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 auf der Grundlage verfügbarer wissenschaftlicher Gutachten unter…
Die zulässigen Gesamtfangmengen (im Folgenden „TACs“) sollten daher gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 auf der Grundlage vorliegender wissenschaftlicher…
Die zulässigen Gesamtfangmengen (im Folgenden „TACs“) sollten daher gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 auf der Grundlage vorliegender wissenschaftlicher…
Die zulässigen Gesamtfangmengen (im Folgenden „TAC“) sollten daher gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 auf der Grundlage vorliegender wissenschaftlicher…
Die zulässigen Gesamtfangmengen (TACs) sollten daher im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 auf der Grundlage vorliegender wissenschaftlicher…
Die zulässigen Gesamtfangmengen (TAC) sollten demzufolge entsprechend der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 auf der Grundlage der verfügbaren wissenschaftlichen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.