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Die Kommission ist gegenwärtig befugt, technische Maßnahmen auf regionaler Ebene im Rahmen der Verordnungen (EU) 2016/1139 , (EU) 2018/973 , (EU) 2019/472 und (EU) 2019/1022 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der Mehrjahrespläne für die Ostsee, die Nordsee, die westlichen Gewässer und das westliche Mittelmeer zu erlassen und zu ändern. Im Interesse der Rechtssicherheit sollten diese Verordnungen geändert werden, um den Umfang der jeweiligen Befugnisübertragungen genau anzugeben und zu präzisieren, dass delegierte Rechtsakte, die aufgrund von Befugnisübertragungen nach Maßgabe dieser Verordnungen erlassen werden, bestimmten Anforderungen der vorliegenden Verordnung genügen müssen —
Folgender Artikel wird eingefügt: „Artikel 28aa Verfahren für den Erlass technischer Maßnahmen im Rahmen von Mehrjahresplänen Der Kommission wird die Befugnis…
Um regionalen Besonderheiten der betreffenden Fischereien Rechnung zu tragen, wird der Kommission die Befugnis übertragen, delegierte Rechtsakte gemäß Artikel…
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 16 der vorliegenden Verordnung und Artikel 18 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 delegierte Rechtsakte…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse hinsichtlich der Genehmigung…
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 18 der vorliegenden Verordnung und Artikel 18 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 delegierte Rechtsakte…
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 16 der vorliegenden Verordnung und Artikel 18 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 delegierte Rechtsakte…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.