Gesetze
Gesetz wird geladen …
Als Anreize für frühzeitige CO2-Emissionsreduktionen sollte ein Hersteller, dessen durchschnittliche spezifische CO2-Emissionen unter der durch die Bezugswerte für CO2-Emissionen und die CO2-Emissionszielvorgabe für 2025 definierten CO2-Emissionsreduktionskurve liegen, diese Emissionsgutschriften für die Erfüllung der Zielvorgabe für 2025 zurücklegen können. Gleichermaßen sollte ein Hersteller, dessen durchschnittliche spezifische CO2-Emissionen unter der CO2-Emissionsreduktionskurve zwischen der Zielvorgabe für 2025 und der für den Zeitraum ab 2030 geltenden Zielvorgabe liegen, diese Emissionsgutschriften für die Erfüllung der CO2-Emissionszielvorgaben vom 1. Juli 2025 bis zum 30. Juni 2030 zurücklegen können.
der Differenz zwischen der CO2-Emissionsreduktionskurve gemäß Absatz 2 für den Berichtszeitraum des Jahres 2025 und den durchschnittlichen spezifischen…
Erfüllt ein Hersteller in einem der Zwölfmonatsberichtszeiträume ab dem 1. Juli 2025 bis zum 30. Juni 2030 seine Zielvorgabe für die spezifischen CO2-Emissionen…
Für das Jahr 2025 sollte auf der Grundlage der durchschnittlichen CO2-Emissionen der schweren Nutzfahrzeuge, die im Zeitraum vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni…
Zur Berechnung der durchschnittlichen spezifischen CO2-Emissionen eines Herstellers in den Berichtszeiträumen vor 2025 sollten alle emissionsfreien und…
Um Übereinstimmung zwischen den Zielvorgaben für Hersteller kleiner Stückzahlen und den Zielvorgaben für Nischenhersteller zu gewährleisten und um zu vermeiden,…
Für den Berichtszeitraum des Jahres 2025 und anschließend für jeden nachfolgenden Berichtszeitraum bestimmt die Kommission für jeden Hersteller eine Zielvorgabe…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.