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Es ist ebenfalls angebracht, Vermittlern und Erbringern technischer Hilfe zu verbieten, Schulungen zur Verwendung dieser Güter für Drittländer durchzuführen, und zudem zu verbieten, diese Güter im Rahmen von Messen oder Ausstellungen in der Union zu bewerben sowie Werbeflächen in Printmedien oder im Internet oder Werbezeit im Fernsehen oder im Radio im Zusammenhang mit diesen Gütern zu verkaufen oder zu erwerben.
Natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, einschließlich Vereinigungen, die in einem Mitgliedstaat ansässig oder niedergelassen…
Einem Erbringer von technischer Hilfe bzw. einem Vermittler ist es untersagt, für Personen, Organisationen oder Einrichtungen in einem Drittland…
Einem Vermittler ist es untersagt, für Personen, Organisationen oder Einrichtungen in einem Drittland Vermittlungstätigkeiten im Zusammenhang mit in Anhang II…
Sofern sich diese Güter in Drittländern befinden, muss Vermittlern in der Union verboten werden, Vermittlungstätigkeiten im Zusammenhang mit derartigen Gütern…
Es ist verboten, die in Anhang XXXIII aufgeführten Güter und Technologien mit oder ohne Ursprung in der Union unmittelbar oder mittelbar an natürliche oder…
Nach Auffassung des Rates ist es angebracht, die Lieferung, den Verkauf oder die Weitergabe weiterer Artikel, Materialien und Ausrüstungen, die mit Gütern und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.