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Die Risikokommunikation ist ein wesentlicher Bestandteil des Risikoanalyseprozesses. Die REFIT-Bewertung des allgemeinen Lebensmittelrechts (Verordnung (EG) Nr. 178/2002) von 2018 („Eignungsprüfung des allgemeinen Lebensmittelrechts“) hat ergeben, dass die Risikokommunikation insgesamt nicht als hinreichend wirksam angesehen wird. Dies wirkt sich auf das Vertrauen der Verbraucher in das Ergebnis des Risikoanalyseprozesses aus.
Die Eignungsprüfung des allgemeinen Lebensmittelrechts hat ergeben, dass die Behörde zwar erhebliche Fortschritte bei der Transparenz gemacht hat, der…
Daher ist es erforderlich, über die gesamte Risikoanalyse hinweg eine transparente, kontinuierliche und inklusive Risikokommunikation zu gewährleisten, an der…
Das Verbraucherschutzrecht sollte in der gesamten Union wirksam angewandt werden. Jedoch ergab die umfassende Eignungsprüfung des Verbraucher- und…
In der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates sind die allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts als…
Gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und…
In Kapitel II wird folgender ABSCHNITT eingefügt: „Abschnitt 1a Ziele der Risikokommunikation Unter Berücksichtigung der Aufgaben der Risikobewerter und der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.