Erwägungsgrund 13 32019R0088VERORDNUNG (EU) 2019/88 DER KOMMISSION vom 18. Januar 2019 zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Acetamiprid in bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Vor dem Geltungsbeginn der geänderten RHG sollte eine angemessene Frist eingeräumt werden, damit sich die Mitgliedstaaten, Drittländer und…
Erwägungsgrund 12 32019R1559VERORDNUNG (EU) 2019/1559 DER KOMMISSION vom 16. September 2019 zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Cyflufenamid, Fenbuconazol, Fluquinconazol und Tembotrion in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Vor dem Geltungsbeginn der geänderten RHG sollte eine angemessene Frist eingeräumt werden, damit sich die Mitgliedstaaten, Drittländer und…
Erwägungsgrund 13 32019R0090VERORDNUNG (EU) 2019/90 DER KOMMISSION vom 18. Januar 2019 zur Änderung der Anhänge II, III und V der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Bromuconazol, Carboxin, Fenbutatinoxid, Fenpyrazamin und Pyridaben in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Vor dem Geltungsbeginn der geänderten RHG sollte eine angemessene Frist eingeräumt werden, damit sich die Mitgliedstaaten, Drittländer und…
Erwägungsgrund 12 32019R0089VERORDNUNG (EU) 2019/89 DER KOMMISSION vom 18. Januar 2019 zur Änderung der Anhänge II, III und V der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Bromadiolon, Etofenprox, Paclobutrazol und Penconanzol in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Vor dem Geltungsbeginn der geänderten RHG sollte eine angemessene Frist eingeräumt werden, damit sich die Mitgliedstaaten, Drittländer und…
Erwägungsgrund 15 32019R0973VERORDNUNG (EU) 2019/973 DER KOMMISSION vom 13. Juni 2019 zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Bispyribac, Denatoniumbenzoat, Fenoxycarb, Flurochloridon, Quizalofop-P-ethyl, Quizalofop-P-tefuryl, Propaquizafop und Tebufenozid in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Vor dem Geltungsbeginn der geänderten RHG ist eine angemessene Frist einzuräumen, damit sich Mitgliedstaaten, Drittländer und Lebensmittelunternehmer auf die…
Erwägungsgrund 14 32016R1822VERORDNUNG (EU) 2016/1822 DER KOMMISSION vom 13. Oktober 2016 zur Änderung der Anhänge II, III und V der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Aclonifen, Deltamethrin, Fluazinam, Methomyl, Sulcotrion und Thiodicarb in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Vor dem Geltungsbeginn der geänderten RHG sollte eine angemessene Frist eingeräumt werden, damit sich die Mitgliedstaaten, Drittländer und…