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Der Rat hat am 14. Oktober 2019 den Beschluss (GASP) 2019/1720 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Nicaragua erlassen. Der Beschluss des Rates sieht unter anderem das Einfrieren der Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen bestimmter natürlicher und juristischer Personen, Organisationen oder Einrichtungen vor, die für schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße oder für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Nicaragua verantwortlich sind bzw. die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit in Nicaragua untergraben, sowie für Personen, die mit solchen in Verbindung stehen. Diese natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen sind im Anhang des Beschlusses (GASP) 2019/1720 aufgeführt.
Der Rat hat am 14. Oktober 2019 den Beschluss (GASP) 2019/1720 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Nicaragua angenommen.
Der Rat hat am 14. Oktober 2019 den Beschluss (GASP) 2019/1720 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Nicaragua angenommen.
Angesichts der anhaltend ernsten Lage in Nicaragua sollten sechs Personen in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und…
Am 1. Oktober 2015 nahm der Rat den Beschluss (GASP) 2015/1763 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Burundi an, der Reisebeschränkungen sowie das…
In diesem Zusammenhang sollten gezielte restriktive Maßnahmen gegen Personen oder Organisationen, die für schwere Menschenrechtsverletzungen oder ‐verstöße oder…
Mit Beschluss 2012/36/GASP hat der Rat beschlossen, dass das Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen sowohl auf Personen, die für schwere…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.