Erwägungsgrund 7 32021R2202VERORDNUNG (EU) 2021/2202 DER KOMMISSION vom 9. Dezember 2021 zur Änderung der Anhänge II, III und IV der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Acequinocyl, Bacillus subtilis Stamm IAB/BS03, Emamectin, Flutolanil und Imazamox in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
In Bezug auf Imazamox übermittelte der Antragsteller solche Informationen zu den Rückstandsuntersuchungen, zu den Analysemethoden und zum Pflanzenmetabolismus.
Erwägungsgrund 9 32019R1791In Bezug auf Pendimethalin legte der Antragsteller die fehlenden Rückstandsuntersuchungen vor.
Erwägungsgrund 7 32010L0089RICHTLINIE 2010/89/EU DER KOMMISSION vom 6. November 2010 zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates zwecks Aufnahme des Wirkstoffs Quinmerac und zur Änderung der Entscheidung 2008/934/EG (Text von Bedeutung für den EWR)
Unbeschadet dieser Schlussfolgerung sollten zu bestimmten Punkten weitere Informationen eingeholt werden. Artikel 6 Absatz 1 der Richtlinie 91/414/EWG sieht…
Erwägungsgrund 7 32020R1565In Bezug auf 1-Methylcyclopropen legte der Antragsteller Informationen vor, die während der gemäß Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 durchgeführten…
Erwägungsgrund 2 32014R0051VERORDNUNG (EU) Nr. 51/2014 DER KOMMISSION vom 20. Januar 2014 zur Änderung von Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Dimethomorph, Indoxacarb und Pyraclostrobin in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Im Rahmen eines Verfahrens zur Zulassung eines Pflanzenschutzmittels mit dem Wirkstoff Dimethomorph für die Anwendung bei Gewürzsamen (mit Ausnahme von…
Erwägungsgrund 6 32021R2202VERORDNUNG (EU) 2021/2202 DER KOMMISSION vom 9. Dezember 2021 zur Änderung der Anhänge II, III und IV der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Acequinocyl, Bacillus subtilis Stamm IAB/BS03, Emamectin, Flutolanil und Imazamox in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
In Bezug auf Flutolanil übermittelte der Antragsteller Informationen, die zuvor während der gemäß Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 durchgeführten…