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Mit der Richtlinie 2002/32/EG wurde für Dioxine, für die Summe der Dioxine und dioxinähnlichen PCB sowie für nicht dioxinähnliche PCB ein Höchstgehalt nur für bestimmte Futtermittelzusatzstoffe der Funktionsgruppen „Bindemittel“ und „Trennmittel“ festgelegt. Jüngste Meldungen im Rahmen des Schnellwarnsystems für Lebens- und Futtermittel belegen jedoch hohe Gehalte an Dioxinen und dioxinähnlichen PCB in anderen Futtermittelzusatzstoffen dieser Funktionsgruppen. Daher sollte der Höchstgehalt an Dioxinen und dioxinähnlichen PCB für alle Futtermittelzusatzstoffe der Funktionsgruppen „Bindemittel“ und „Trennmittel“ gelten. Darüber hinaus sollten diese Höchstgehalte auch dann gelten, wenn dieselben Futtermittelzusatzstoffe im Rahmen der Funktionsgruppen „Stoffe zur Beherrschung einer Kontamination mit Radionukliden“ und „Stoffe zur Verringerung der Kontamination von Futtermitteln mit Mykotoxinen“ zugelassen wurden.
Der Geltungsbereich der Richtlinie 2002/32/EG erstreckt sich auch auf die Festsetzung von Höchstwerten für unerwünschte Stoffe in Futtermittel-Zusatzstoffen. Da…
Aus Studien zum Transfer geht hervor, dass in manchen Fällen Gehalte an Dioxinen, dioxinähnlichen PCB und nicht dioxinähnlichen PCB in Futtermitteln, die den…
Die Änderung der Höchstgehalte für Dioxine und dioxinähnliche PCB und die Festlegung von Höchstgehalten für nicht dioxinähnliche PCB in der Richtlinie…
In der Richtlinie 2002/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Mai 2002 über unerwünschte Stoffe in der Tierernährung sind Höchstgehalte für…
In der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 der Kommission sind Höchstgehalte für nicht dioxinähnliche polychlorierte Biphenyle (PCB), Dioxine und Furane sowie für die…
Es ist wichtig und für den Verbraucherschutz unerlässlich, die lebensmittelbedingte Belastung der Menschen mit Dioxinen und dioxinähnlichen PCB zu senken. Da…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.