Erwägungsgrund 3 32019D1918BESCHLUSS (EU) 2019/1918 DES RATES vom 8. November 2019 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — und die vorläufige Anwendung des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Islamischen Republik Mauretanien über die Verlängerung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Islamischen Republik Mauretanien, das am 15. November 2019 ausläuft
Das derzeit geltende Protokoll im Rahmen des Abkommens läuft am 15. November 2019 aus.
Erwägungsgrund 2 32019R1926VERORDNUNG (EU) 2019/1926 DES RATES vom 14. November 2019 über die Aufteilung der Fangmöglichkeiten im Rahmen des Protokolls über die Durchführung des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Republik Senegal
Das geltende Protokoll über die Durchführung des Abkommens läuft am 19. November 2019 aus.
Erwägungsgrund 2 32019D1925BESCHLUSS (EU) 2019/1925 DES RATES vom 14. November 2019 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und über die vorläufige Anwendung des Protokolls über die Durchführung des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Republik Senegal
Das geltende Protokoll über die Durchführung des Abkommens läuft am 19. November 2019 aus.
Erwägungsgrund 3 32019D0951BESCHLUSS (EU) 2019/951 DES RATES vom 17. Mai 2019 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — und die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Umsetzung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Cabo Verde (2019–2024)
Das letzte Protokoll im Rahmen des Abkommens ist am 22. Dezember 2018 ausgelaufen.
Erwägungsgrund 3 32019D1088BESCHLUSS (EU) 2019/1088 DES RATES vom 6. Juni 2019 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — und die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Umsetzung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Guinea-Bissau (2019-2024)
Das letzte Protokoll im Rahmen des Abkommens ist am 23. November 2017 ausgelaufen.
Erwägungsgrund 2 32021R2061VERORDNUNG (EU) 2021/2061 DES RATES vom 11. November 2021 über die Aufteilung der Fangmöglichkeiten nach dem Protokoll über die Durchführung des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Islamischen Republik Mauretanien (2021-2026)
Das derzeit geltende Protokoll läuft am 15. November 2021 aus.