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Die K-Faktoren in Bezug auf das RtF erfassen die Risikoposition einer Wertpapierfirma bei Ausfall ihrer Handelsgegenparteien (K-TCD, TCD: trading counterparties) auf der Grundlage vereinfachter Bestimmungen für das Gegenparteiausfallrisiko nach der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, das Konzentrationsrisiko hinsichtlich der Großkredite einer Wertpapierfirma gegenüber bestimmten Gegenparteien nach den Bestimmungen jener Verordnung, die für Großkredite im Handelsbuch (K-CON, CON: concentration own name) und operationelle Risiken aus dem täglichen Handelsstrom einer Wertpapierfirma (K-DTF, DTF: daily trading flow) gelten.
die Gegenpartei unterliegt den gleichen Risikobewertungs-, Risikomess- und Risikokontrollverfahren wie die Wertpapierfirma;
dem gemäß Absatz 7 dieses Artikels festgelegten Aufsichtsfaktor (SF).
Die Anforderung für RtF-K-Faktoren wird anhand folgender Formel bestimmt: K-TCD + K-DTF + K-CON dabei gilt: K-TCD entspricht dem gemäß Artikel 26 berechneten…
„Handelsgegenparteiausfallrisiko“ oder „TCD“ („trading counterparty default“) die Risikopositionen im Handelsbuch einer Wertpapierfirma in den in Artikel 25…
für die in Artikel 25 Absatz 1 Buchstaben b, c, d und f genannten Geschäfte durch die Summe aus dem CMV der Wertpapierseite und dem Nettobetrag der von der…
Für Wertpapierfirmen, die Handel für eigene Rechnung betreiben, stellen die K-Faktoren für K-TCD und K-CON in Bezug auf das RtF eine vereinfachte Anwendung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.