Erwägungsgrund 15 32019R2088Diese Verordnung sollte unbeschadet der Vorschriften über die Einbeziehung von Risiken im Rahmen der Richtlinien 2009/65/EG, 2009/138/EG, 2011/61/EU,…
Erwägungsgrund 38 32024L0927RICHTLINIE (EU) 2024/927 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. März 2024 zur Änderung der Richtlinien 2011/61/EU und 2009/65/EG im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds (Text von Bedeutung für den EWR)
In der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates werden harmonisierte Vorschriften für Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater über…
Erwägungsgrund 12 32019R2088Durch diese Verordnung bleiben die Pflichten von Finanzmarktteilnehmern und Finanzberatern, im besten Interesse der Endanleger zu handeln, weiterhin bestehen,…
Erwägungsgrund 13 32019R2088Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater, die Anlageberatung oder Versicherungsberatung für Versicherungsanlageprodukte (insurance-based investment products, im…
Art. 6 Abs. 1 32019R2088Transparenz bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken
Finanzmarktteilnehmer geben in vorvertraglichen Informationen Erläuterungen zu folgenden Aspekten: Wenn die Finanzmarktteilnehmer Nachhaltigkeitsrisiken als…