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Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates müssen standardisierte OTC-Derivatekontrakte im Einklang mit ähnlichen Vorgaben in anderen G20-Staaten über eine zentrale Gegenpartei („central counterparty“ — im Folgenden „CCP“) gecleart werden. Mit der genannten Verordnung wurden außerdem strenge aufsichtliche und organisatorische Anforderungen sowie Wohlverhaltensregeln für CCPs eingeführt und Vorkehrungen für deren Beaufsichtigung getroffen um Risiken für die Nutzer von CCPs so gering wie möglich zu halten und die Stabilität des Finanzsystems zu untermauern.
Der Prüfer hat die Verfahren zur Ermittlung aller OTC-Derivate-Kontrakte, die der Pflicht zum Clearing durch eine zentrale Gegenpartei unterliegen, und die…
Der Abschlussprüfer hat die Verfahren zur Ermittlung aller OTC-Derivate-Kontrakte, die der Pflicht zum Clearing durch eine zentrale Gegenpartei unterliegen, und…
Da ein signifikanter Teil des Finanzrisikos im Finanzsystem der Union von CCPs im Namen von Clearingmitgliedern und deren Kunden verarbeitet wird und sich dort…
Die Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates trat am 16. August 2012 in Kraft. Die darin enthaltenen Anforderungen, namentlich das…
Bei ihrem Gipfeltreffen am 26. September 2009 in Pittsburgh vereinbarten die Staats- und Regierungschefs der G20, dass alle standardisierten…
In der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 werden die Kriterien festgelegt, anhand deren zu bestimmen ist, welche OTC-Derivate einer Clearingpflicht unterliegen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.