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Als Teil ihres Engagements für die Schaffung integrierter Finanzmärkte sollte die Kommission weiterhin im Wege von Gleichwertigkeitsbeschlüssen festlegen, ob die Rechts- und Aufsichtsrahmen von Drittstaaten die Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 erfüllen. Um die Umsetzung der derzeitigen Gleichwertigkeitsregelung in Bezug auf CCPs zu verbessern, sollte die Kommission befugt sein, erforderlichenfalls weitere Kriterien für die Bewertung der Gleichwertigkeit von Drittstaaten-Regelungen für CCPs festzulegen. Ferner muss die ESMA ermächtigt werden, die regulatorischen und aufsichtlichen Entwicklungen der von der Kommission als gleichwertig anerkannten Drittstaaten-Regelungen für CCPs zu überwachen. Dies soll sicherstellen, dass Drittstaaten die Gleichwertigkeitskriterien sowie etwaige besondere Bedingungen für ihre Anwendung weiterhin erfüllen. Die ESMA sollte dem Europäischen Parlament, dem Rat, der Kommission und dem Kollegium für Drittstaaten-CCPs über ihre Feststellungen vertraulich Bericht erstatten.
Die Kommission wird darüber wachen, dass die eingegangenen Verpflichtungen von den internationalen Partnern der Union in gleicher Weise umgesetzt werden, und…
Die ESMA sollte mit sämtlichen Befugnissen ausgestattet werden, die erforderlich sind, um anerkannte Drittstaaten-CCPs zu beaufsichtigen, damit sichergestellt…
Eine wirksame Beaufsichtigung von CCPs hängt vom Aufbau von Kompetenzen, Fachkenntnissen und Fähigkeiten sowie von der Entwicklung kooperativer Beziehungen und…
Derzeit kann die Kommission einen Gleichwertigkeitsbeschluss jederzeit ändern, aussetzen, überprüfen oder widerrufen, insbesondere wenn in einem Drittstaat…
Um eine wirksame Beaufsichtigung der CCPs aus Drittstaaten zu gewährleisten, sollte der CCP-Aufsichtsausschuss vollständige Beschlussentwürfe für die…
Auf Ersuchen einer Tier 2-CCP sollte die ESMA auch berücksichtigen dürfen, inwiefern die Erfüllung der im Drittstaat anwendbaren Anforderungen durch eine solche…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.