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Angesichts der zunehmend grenzüberschreitenden Dimension der CCPs und der Verflechtungen im Finanzsystem der Union muss die Fähigkeit der Union, die potenziellen von Drittstaaten-CCPs ausgehenden Risiken zu ermitteln, zu überwachen und einzudämmen, verbessert werden. Daher sollte die Rolle der ESMA ausgebaut werden, sodass sie Drittstaaten-CCPs, die eine Anerkennung zum Erbringen von Clearingdiensten in der Union beantragen, wirksam beaufsichtigen kann. Zudem sollten die emittierenden Zentralbanken der Union stärker in die Anerkennung, die Beaufsichtigung sowie die Überprüfung und den Entzug der Anerkennung von Drittstaaten-CCPs, die mit den von ihnen emittierten Währungen arbeiten, eingebunden werden. So sollten die emittierenden Zentralbanken der Union zu bestimmten Aspekten konsultiert werden, die ihre geldpolitischen Zuständigkeiten betreffende Finanzinstrumente berühren, die auf Währungen der Union lauten und durch außerhalb der Union niedergelassene CCPs gecleart werden oder gecleart werden sollen.
Angesichts des globalen Charakters von Finanzmärkten sollte die ESMA unmittelbar dafür zuständig sein, in Drittstaaten niedergelassene CCPs anzuerkennen und…
Vor der Anwendung der Anforderungen oder vor einer etwaigen Verlängerung dieser Anwendung sollte die emittierende Zentralbank der ESMA, den anderen…
Die ESMA sollte in der Lage sein, Untersuchungen und Prüfungen vor Ort von Tier 2-CCPs und verbundenen Dritten, an die diese CCPs betriebliche Aufgaben,…
Bei der Prüfung von Anträgen auf Anerkennung von Drittstaaten-CCPs sollte die ESMA das Ausmaß des Systemrisikos, das von einer Drittstaaten-CCP für die…
Um sicherzustellen, dass die emittierenden Zentralbanken sämtlicher Unionswährungen, auf die die Finanzinstrumente lauten, die durch die Drittstaaten-CCPs…
Eine systemrelevante CCP kann ein unterschiedlich hohes Risiko für das Finanzsystem und die Stabilität der Union darstellen. Die Anforderungen an…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.