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Die Zahl der in der Union niedergelassenen und gemäß der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 zugelassenen CCPs ist noch immer recht gering: im August 2019 waren es 16. 33 Drittstaaten-CCPs wurden gemäß der genannten Verordnung von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) anerkannt und dürfen auf dieser Grundlage ihre Dienstleistungen in der Union niedergelassenen Clearingmitgliedern oder Handelsplätzen anbieten. Die Clearing-Märkte sind unionsweit gut integriert, weisen aber bei bestimmten Anlageklassen eine starke Konzentration auf und sind sehr eng miteinander verflochten. Aufgrund der Risikokonzentration ist der Ausfall einer CCP zwar wenig wahrscheinlich, hätte aber potenziell gewaltige Auswirkungen. Im Einklang mit der im Rahmen der G20 erzielten Einigung hat die Kommission im November 2016 einen Vorschlag für eine Verordnung zur Sanierung und Abwicklung von CCPs angenommen, um dafür zu sorgen, dass die Behörden bei einem Ausfall einer CCP angemessen reagieren können, die Finanzstabilität gewährleistet ist und die Kosten für die Steuerzahler begrenzt werden.
Die in der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 enthaltenen Aufsichtsbestimmungen für Drittstaaten-CCPs, die Clearingdienste in der Union anbieten, bedürfen ebenfalls…
Angesichts des globalen Charakters von Finanzmärkten sollte die ESMA unmittelbar dafür zuständig sein, in Drittstaaten niedergelassene CCPs anzuerkennen und…
Angesichts der zunehmend grenzüberschreitenden Dimension der CCPs und der Verflechtungen im Finanzsystem der Union muss die Fähigkeit der Union, die…
Derzeit gibt es keine harmonisierten Vorschriften für die Sanierung und Abwicklung von CCPs in der Union. Einige Mitgliedstaaten haben bereits…
Ungeachtet des genannten Verordnungsvorschlags sollten die Aufsichtsregelungen für Unions-CCPs und Drittstaaten-CCPs angesichts des sich ausweitenden Volumens,…
Die Integration der Finanzmärkte in der Union hat dazu geführt, dass CCPs nicht mehr nur in erster Linie den inländischen Bedarf decken und inländische Märkte…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.