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Die ESMA sollte in der Lage sein, Untersuchungen und Prüfungen vor Ort von Tier 2-CCPs und verbundenen Dritten, an die diese CCPs betriebliche Aufgaben, Dienstleistungen oder Tätigkeiten ausgelagert haben, durchzuführen. Gegebenenfalls sollten die für die Beaufsichtigung von Clearingmitgliedern in der Union zuständigen Behörden über die Ergebnisse derartiger Untersuchungen und Prüfungen vor Ort unterrichtet werden. Sofern es für die Ausführung ihrer Aufgaben im Bereich der Geldpolitik relevant ist, sollten die emittierenden Zentralbanken aller Unionswährungen, auf die die Finanzinstrumente lauten, die durch die CCP gecleart werden oder gecleart werden sollen, ihre Teilnahme an derartigen Prüfungen vor Ort beantragen können.
Zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach der vorliegenden Verordnung kann die ESMA alle erforderlichen Prüfungen vor Ort der Geschäftsräume, der Grundstücke oder des…
Zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach der vorliegenden Verordnung kann die ESMA erforderliche Untersuchungen im Hinblick auf Tier 2-CCPs und mit diesen verbundene…
Um sicherzustellen, dass die emittierenden Zentralbanken sämtlicher Unionswährungen, auf die die Finanzinstrumente lauten, die durch die Drittstaaten-CCPs…
Die emittierenden Zentralbanken sollten an der Vorbereitung der Beschlüsse des CCP-Aufsichtsausschusses im Zusammenhang mit der Einstufung von Drittstaaten-CCPs…
Angesichts der zunehmend grenzüberschreitenden Dimension der CCPs und der Verflechtungen im Finanzsystem der Union muss die Fähigkeit der Union, die…
Vor der Anwendung der Anforderungen oder vor einer etwaigen Verlängerung dieser Anwendung sollte die emittierende Zentralbank der ESMA, den anderen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.