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Solange die Kriterien für a) die Bewertung, ob eine Drittstaaten-CCP für die Finanzstabilität der Union oder eines oder mehrerer ihrer Mitgliedstaaten systemrelevant ist oder werden könnte, und b) die Bewertung der Vergleichbarkeit nicht genauer festgelegt sind, sollte die ESMA die Anwendung ihrer Ermächtigung zur Anerkennung von Drittstaaten-CCPs als Tier 1- beziehungsweise Tier 2-CCPs aufschieben.
Die ESMA legt nach Konsultation des ESRB und der in Absatz 3 Buchstabe f genannten emittierenden Zentralbanken fest, ob eine Drittstaaten-CCP für die…
CCPs, die keine Systemrelevanz für die Finanzstabilität der Union oder eines oder mehrerer ihrer Mitgliedstaaten haben, sollten als „Tier 1-CCPs“ gelten. CCPs,…
Eine systemrelevante CCP kann ein unterschiedlich hohes Risiko für das Finanzsystem und die Stabilität der Union darstellen. Die Anforderungen an…
Die ESMA sollte die Anerkennung von Drittstaaten-CCPs und deren Einstufung als Tier 1- beziehungsweise Tier 2-CCPs regelmäßig überprüfen. Dabei sollte sie unter…
Folgende Absätze werden eingefügt: „(2a) Die ESMA legt nach Konsultation des ESRB und der in Absatz 3 Buchstabe f genannten emittierenden Zentralbanken fest, ob…
Bei der Prüfung von Anträgen auf Anerkennung von Drittstaaten-CCPs sollte die ESMA das Ausmaß des Systemrisikos, das von einer Drittstaaten-CCP für die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.