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Am 29. März 2017 teilte das Vereinigte Königreich mit, dass es im Einklang mit Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) aus der Union auszutreten beabsichtigt. Ab dem Tag des Inkrafttretens des Austrittsabkommens oder andernfalls nach Ablauf der Frist von zwei Jahren ab der Mitteilung — also ab dem 30. März 2019 — gelten der EUV und der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) (im Folgenden zusammen „Verträge“) nicht mehr für das Vereinigte Königreich, es sei denn, der Europäische Rat beschließt im Einvernehmen mit dem Vereinigten Königreich einstimmig, diesen Zeitraum zu verlängern.
Am 29. März 2017 hat das Vereinigte Königreich seine Absicht mitgeteilt, gemäß Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union aus der Union (EUV)…
Am 29. März 2017 hat das Vereinigte Königreich seine Absicht mitgeteilt gemäß Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) aus der Union…
Am 29. März 2017 hat das Vereinigte Königreich gemäß Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) seine Absicht mitgeteilt, aus der Union…
Am 29. März 2017 hat das Vereinigte Königreich gemäß Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) seine Absicht mitgeteilt, aus der Union…
Am 29. März 2017 hat das Vereinigte Königreich gemäß Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) seine Absicht mitgeteilt, aus der Union…
Am 29. März 2017 hat das Vereinigte Königreich, gemäß Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) seine Absicht mitgeteilt, aus der Union…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.