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Damit die ESMA ihre Aufsichtsbefugnisse im Bereich der Datenverarbeitung und –bereitstellung wirksam ausüben kann, sollte sie in der Lage sein, Untersuchungen und Kontrollen vor Ort durchzuführen. Die ESMA sollte in der Lage sein, Geldbußen oder Zwangsgelder zu verhängen, um Datenbereitstellungsdienste dazu zu zwingen, Zuwiderhandlungen zu beenden, die von der ESMA angeforderten vollständigen und richtigen Informationen zu übermitteln, oder sie einer Untersuchung oder einer Kontrollen vor Ort zu unterziehen, und sie sollte Verwaltungssanktionen und andere Verwaltungsmaßnahmen verhängen können, wenn sie feststellt, dass eine Person vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Verordnung (EU) Nr. 600/2014 verstoßen hat.
Die ESMA verweist Sachverhalte zur Untersuchung und etwaigen strafrechtlichen Verfolgung an die entsprechenden Behörden, wenn sie bei der Wahrnehmung ihrer…
Stellt die ESMA bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach dieser Verordnung ernsthafte Anhaltspunkte für das Vorliegen von Tatsachen fest, die Straftaten…
Die ESMA verweist strafrechtlich zu verfolgende Angelegenheiten an die zuständigen nationalen Behörden, wenn sie bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach dieser…
Stellt die ESMA bei der Wahrnehmung ihrer Pflichten nach dieser Verordnung ernsthafte Anhaltspunkte für das Vorliegen von Tatsachen fest, die Straftaten…
Die ESMA sollte Zwangsgelder verhängen können, um Transaktionsregister dazu zu zwingen, Zuwiderhandlungen zu beenden, die von der ESMA angeforderten…
Die ESMA sollte Zwangsgelder verhängen können, um die Ratingagenturen zu zwingen, einen Verstoß zu beenden, die von der ESMA angeforderten vollständigen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.