Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Mitglieder des ESRB von nationalen Zentralbanken, nationalen Aufsichtsbehörden und mit der Durchführung makroprudenzieller Politik betrauten nationalen Behörden sollten die Informationen, die sie im Rahmen ihrer Tätigkeiten vom ESRB im Zusammenhang mit dessen Aufgaben erhalten haben, unter anderem für die Ausübung ihrer gesetzlichen Aufgaben nutzen können.
Stammen Informationen von anderen als den in Absatz 2a genannten Behörden, so dürfen die Mitglieder des ESRB aus nationalen Zentralbanken, nationalen…
Die ESA, das Europäische System der Zentralbanken (ESZB), die Kommission, die nationalen Aufsichtsbehörden und die nationalen Statistikbehörden arbeiten eng mit…
Es werden die folgenden Absätze eingefügt: „(2a) Die Mitglieder des ESRB aus nationalen Zentralbanken, nationalen Aufsichtsbehörden und mit der Durchführung…
Im Interesse einer wirksamen Wahrnehmung ihrer Aufgaben sollte die EZB berechtigt sein, alle erforderlichen Informationen anzufordern sowie gegebenenfalls in…
Im Rahmen ihrer Zuständigkeiten gewähren die nationalen Behörden der teilnehmenden Mitgliedstaaten der EZB und den nationalen Zentralbanken die erforderliche…
Der ESRB sollte den Informationsaustausch zwischen den nationalen Behörden oder Einrichtungen, die für die Stabilität des Finanzsystems zuständig sind, und den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.