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Die nach der Verordnung (EU) 2017/2400 ermittelten Daten zu den CO2-Emissionen von Fahrzeugen der Gruppen 4, 5, 9 und 10 sind gemäß der Verordnung (EU) 2018/956 des Europäischen Parlaments und des Rates ab 2019 zu überwachen. Mit den in der vorliegenden Verordnung festgelegten Änderungen der Verordnung (EU) 2017/2400 soll sichergestellt werden, dass für 2019 verlässliche Daten zu den CO2-Emissionen aller von der Verordnung (EU) 2018/956 erfassten Fahrzeuge erhoben werden können. Aus diesem Grund müssen die in der vorliegenden Verordnung vorgesehenen Änderungen unverzüglich in Kraft treten.
Für Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 595/2009 in Verbindung mit der Verordnung (EU) 2017/2400 oder in Verbindung mit der…
Die gemäß der Verordnung (EU) 2017/2400 bestimmten CO2-Emissionsdaten werden gemäß der Verordnung (EU) 2018/956 des Europäischen Parlaments und des Rates…
Die Verordnung (EU) Nr. 397/2013 der Kommission vom 30. April 2013 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 443/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates in…
Um für einen kohärenten und reibungslosen Übergang im Anschluss an die Neufassung und Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 443/2009 und (EU) Nr. 510/2011 zu…
Um sicherzustellen, dass die spezifischen CO2-Emissionen schwerer Nutzfahrzeuge weiterhin repräsentativ und stets auf dem neuesten Stand sind, müssen Änderungen…
Abweichungen der CO2-Emissionswerte in Betrieb befindlicher schwerer Nutzfahrzeuge von den in den Übereinstimmungsbescheinigungen oder den Kundeninformationen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.