Erwägungsgrund 5 32019R0440Diese Verordnung sollte ab dem Tag des Beginns der Anwendung des Durchführungsprotokolls zum Fischereiabkommen gelten —
Erwägungsgrund 3 32019R1333VERORDNUNG (EU) 2019/1333 DES RATES vom 25. Juni 2019 über die Aufteilung der Fangmöglichkeiten nach dem Protokoll über die Durchführung des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Republik Gambia
Das Protokoll gilt für einen Zeitraum von sechs Jahren ab dem Tag seiner Anwendung.
Erwägungsgrund 2 32022D0614BESCHLUSS (EU) 2022/614 DES RATES vom 11. Februar 2022 über die Unterzeichnung, im Namen der Union, und der vorläufigen Anwendung des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Republik Mauritius über die Verlängerung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Mauritius
Die Anwendung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union…
Erwägungsgrund 2 32019D0441BESCHLUSS (EU) 2019/441 DES RATES vom 4. März 2019 über den Abschluss des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko, des dazugehörigen Durchführungsprotokolls und des Briefwechsels zu dem Abkommen
Die Geltungsdauer des letzten Protokolls zur Durchführung des Abkommens und zur Festlegung der in diesem Abkommen vorgesehenen Fangmöglichkeiten und der…
Erwägungsgrund 4 32020D1704BESCHLUSS (EU) 2020/1704 DES RATES vom 23. Oktober 2020 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und die vorläufige Anwendung des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Islamischen Republik Mauretanien über die Verlängerung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Islamischen Republik Mauretanien, das am 15. November 2020 ausläuft
Um eine lange Unterbrechung der Fischereitätigkeiten zu vermeiden hat der Rat die Kommission ebenfalls ermächtigt, eine auf höchstens ein Jahr begrenzte…
Erwägungsgrund 2 32019R1926VERORDNUNG (EU) 2019/1926 DES RATES vom 14. November 2019 über die Aufteilung der Fangmöglichkeiten im Rahmen des Protokolls über die Durchführung des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Republik Senegal
Das geltende Protokoll über die Durchführung des Abkommens läuft am 19. November 2019 aus.