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Um Fragen zu regeln, die grenzüberschreitende Eisenbahnverkehrsdienste und -infrastruktur unmittelbar betreffen, und so sicherzustellen, dass diese Dienste aufrechterhalten werden und Störungen auf ein Mindestmaß beschränkt werden, wären spezifische Vereinbarungen nach Artikel 14 der Richtlinie 2012/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates erforderlich. Nach Maßgabe der genannten Richtlinie würde durch solche Vereinbarungen auch die Gegenseitigkeit für Unternehmen aus der Union und Unternehmen mit Sitz im Vereinigten Königreich, die grenzüberschreitende Infrastruktur nutzen, sichergestellt.
Mitgliedstaaten, in denen ein bedeutender Anteil des Schienenverkehrs mit Drittländern abgewickelt wird, die über die gleiche, sich vom Haupteisenbahnnetz der…
Mit der Richtlinie 2012/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates wurde ein einheitlicher europäischer Eisenbahnraum mit gemeinsamen Vorschriften für die…
Statistiken auf Unionsebene über den Eisenbahnverkehr werden auch für die Durchführung der Überwachungsaufgaben benötigt, die in Artikel 15 der Richtlinie…
Da die Ziele dieser Richtlinie, nämlich die Förderung der Entwicklung des Eisenbahnsektors der Union, die Festlegung allgemeiner Grundsätze für die Erteilung…
Was die Beziehungen zu Drittstaaten anbelangt, sollte besonders darauf geachtet werden, dass Eisenbahnunternehmen aus der Union auf der Grundlage der…
Der öffentliche Schienenpersonenverkehr wirft spezielle Fragen in Bezug auf die Investitionslast und die Infrastrukturkosten auf. Die Kommission hat im März…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.