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Das Verfahren für die Gewährung von Ausnahmen vom EU-weiten Flottenziel von 95 g CO2/km für Nischenhersteller stellt sicher, dass die Emissionsreduktionsauflagen für diese Nischenhersteller den Emissionsreduktionsauflagen für Hersteller großer Stückzahlen im Hinblick auf dieses Ziel entsprechen. Für diese Nischenhersteller sollte weiterhin die Möglichkeit bestehen, dass ihnen auch für die von 2025 bis 2028 geltenden Ziele eine Ausnahme gewährt wird.
Angesichts der unverhältnismäßigen Auswirkungen, die die Einhaltung der auf der Grundlage des Nutzwertes des Fahrzeugs festgelegten spezifischen Emissionsziele…
Gemäß Artikel 11 der Verordnung (EG) Nr. 443/2009 können Hersteller kleiner Stückzahlen und Nischenhersteller alternative Emissionsreduktionsziele beantragen,…
Eine gemäß Absatz 1 beantragte Ausnahme kann für die bis einschließlich für das Kalenderjahr 2035 geltenden Zielvorgaben für die spezifischen Emissionen gewährt…
Gemäß Artikel 11 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 443/2009 können bestimmte Nischenhersteller eine alternative Zielvorgabe für die spezifischen CO2-Emissionen…
Um die CO2-Emissionsreduktionen gemäß dieser Verordnung zu erzielen, ist es von wesentlicher Bedeutung, dass die CO2-Emissionen von im Betrieb befindlichen…
Um Übereinstimmung zwischen den Zielvorgaben für Hersteller kleiner Stückzahlen und den Zielvorgaben für Nischenhersteller zu gewährleisten und um zu vermeiden,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.