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Die Emissionen von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen müssen auf Unionsebene über den gesamten Lebenszyklus bewertet werden. Zu diesem Zweck sollte die Kommission bis spätestens 2023 die Möglichkeit prüfen, eine gemeinsame Unionsmethode zu entwickeln, mit der die CO2-Emissionen von solchen Fahrzeugen, die in der Union in Verkehr gebracht werden, über den gesamten Lebenszyklus bewertet und auf einheitliche Weise gemeldet werden. Die Kommission sollte Folgemaßnahmen ergreifen und gegebenenfalls Legislativvorschläge unterbreiten.
Die CO2-Emissionen von schweren Nutzfahrzeugen müssen auf Unionsebene über den gesamten Lebenszyklus bewertet werden. Zu diesem Zweck sollte die Kommission bis…
Die Kommission erlässt bis zum 31. Dezember 2025 gemäß Artikel 17 delegierte Rechtsakte zur Ergänzung der vorliegenden Verordnung, um eine gemeinsame…
die Möglichkeit, eine gemeinsame Unionsmethode zu entwickeln, nach der die CO2-Emissionen von neuen schweren Nutzfahrzeugen, die in der Union auf den Markt…
Die spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen und leichter Nutzfahrzeuge werden in der Union in einheitlicher Weise im Einklang mit dem…
Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 30. Juni 2025 einen Bericht vor, in dem sie prüft, ob die Einführung schwerer Nutzfahrzeuge…
Die Kommission überprüft bis zum 31. Dezember 2024 die Richtlinie 1999/94/EG im Hinblick auf die Notwendigkeit, Verbrauchern zutreffende, zuverlässige und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.