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Durch die Verordnung (EU) 2018/842 des Europäischen Parlaments und des Rates werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, in den Sektoren, die nicht unter das mit der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates geschaffene Emissionshandelssystem der Europäischen Union fallen, das Ziel der Union zu erfüllen, ihre Treibhausgasemissionen bis 2030 um 30 % gegenüber dem Niveau von 2005 zu senken. Der Straßenverkehr trägt wesentlich zu den Emissionen dieser Sektoren bei. Darüber hinaus weisen die Emissionen des Straßenverkehrs eine steigende Tendenz auf und liegen weiterhin deutlich über den Werten von 1990. Wenn die straßenverkehrsbedingten Emissionen weiter zunehmen, wird dieser Anstieg auch künftig den Reduzierungen der Emissionen entgegenwirken, die in anderen Sektoren zur Bekämpfung des Klimawandels erreicht werden.
In seinen Schlussfolgerungen vom 23./24. Oktober 2014 befürwortete der Europäische Rat eine Senkung der Treibhausgasemissionen bis 2030 um 30 % gegenüber 2005…
Zusammen mit der Verordnung (EU) 2019/631 des Europäischen Parlaments und des Rates gibt diese Verordnung eine klare Marschroute für die Senkung der…
Der Europäische Rat hat in seinen Schlussfolgerungen vom 23. und 24. Oktober 2014 das verbindliche Ziel festgelegt, die EU-internen gesamtwirtschaftlichen…
In seinen Schlussfolgerungen vom 23./24. Oktober 2014 erklärte der Europäische Rat, dass die Union das Ziel der Reduzierung der Treibhausgasemissionen um…
Diese Verordnung gibt eine klare Marschroute für die Reduzierung der CO2-Emissionen aus dem Straßenverkehrssektor vor und trägt zu dem verbindlichen Ziel bei,…
Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung am 23. und 24. Oktober 2014 das verbindliche Ziel bestätigt, die Treibhausgasemissionen der gesamten Wirtschaft der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.