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Der Aromastoff Furan-2(5H)-on (FL-Nr. 10.066) ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 als Aromastoff aufgeführt, dessen Bewertung noch nicht abgeschlossen ist und für den die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden die „Behörde“) zusätzliche wissenschaftliche Daten verlangt hat. Diese Daten wurden vom Antragsteller vorgelegt.
Der Aromastoff 4,5-Epoxydec-2(trans)-enal (FL-Nr. 16.071) ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 als Aromastoff aufgeführt, dessen Bewertung noch…
Die Unionsliste der Aromen und Ausgangsstoffe in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 enthält unter anderem eine Reihe von Aromastoffen, für die die…
Zu einigen Stoffen in der Unionsliste der Aromen und Ausgangsstoffe hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden die „Behörde“)…
Die Verwendung von Furan-2(5H)-on (FL-Nr. 10.066) erfüllt daher nicht die allgemeinen Bedingungen für die Verwendung von Aromen gemäß Artikel 4 Buchstabe a der…
Zu einigen Stoffen in der Unionsliste der Aromen und Ausgangsstoffe hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden die „Behörde“)…
In Bezug auf die Identifikationsmerkmale von Furan-2(5H)-on (FL-Nr. 10.066) macht die Behörde in ihrer Stellungnahme zusätzliche Angaben zu Identität und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.