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Da der Stoff Sicherheitsbedenken aufwirft, sollte die Kommission das Dringlichkeitsverfahren für die Streichung von Furan-2(5H)-on aus der Unionsliste anwenden. Anhang I Teil A der Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 sollte daher entsprechend geändert werden.
Die Verwendung von Furan-2(5H)-on (FL-Nr. 10.066) erfüllt daher nicht die allgemeinen Bedingungen für die Verwendung von Aromen gemäß Artikel 4 Buchstabe a der…
In Anhang I Teil A Abschnitt 2 der Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 wird folgender Eintrag gestrichen: „10.066 Furan-2(5H)-on 2 EFSA“
Die Kommission sollte zur Streichung eines sicherheitsbedenklichen Stoffes von der Unionsliste vom Dringlichkeitsverfahren Gebrauch machen.
Die Kommission sollte daher vom Dringlichkeitsverfahren zur Streichung eines sicherheitsbedenklichen Stoffes von der Unionsliste Gebrauch machen.
Die Kommission sollte zur Streichung eines sicherheitsbedenklichen Stoffes von der Gemeinschaftsliste vom Dringlichkeitsverfahren Gebrauch machen.
Wenn aus Gründen äußerster Dringlichkeit die Fristen, die normalerweise im Rahmen des Regelungsverfahrens mit Kontrolle Anwendung finden, nicht eingehalten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.