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Der Stoff Diphenyl(2,4,6-trimethylbenzoyl)phosphinoxid, der in der INCI die Bezeichnung Trimethylbenzoyl diphenylphosphine oxide (TPO) trägt, ist derzeit in den Anhängen der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 nicht erfasst. TPO wurde nach der Verordnung (EU) Nr. 618/2012 der Kommission als CMR-Stoff der Kategorie 2 eingestuft. Diese Einstufung wurde am 1. Dezember 2013 anwendbar. Der SCCS hat am 27. März 2014 ein wissenschaftliches Gutachten abgegeben, wonach die Verwendung von TPO als Nagelmodellagemittel in einer Höchstkonzentration von 5,0 % sicher ist, der Stoff jedoch als ein moderates Hautallergen wirkt. Angesichts der hautsensibilisierenden Eigenschaften von TPO und des hohen Expositionsrisikos durch Hautkontakt bei einer Selbstanwendung von Nagelmitteln sollte die Verwendung von TPO auf gewerbliche Anwender beschränkt werden. In Anbetracht dieser Erwägungen sollte TPO für die gewerbliche Verwendung in künstlichen Nagelsystemen in einer Höchstkonzentration von 5 % zu der Liste der eingeschränkt zu verwendenden Stoffe in Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 hinzugefügt werden.
Der Stoff 2-Furaldehyd, mit der INCI-Bezeichnung Furfural, wird in kosmetischen Mitteln als Duft- oder Aromainhaltsstoff verwendet und ist derzeit in den…
Der Stoff Dichlormethan ist derzeit in Eintrag 7 des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 aufgeführt und in kosmetischen Mitteln in einer…
Der Stoff Formaldehyd ist derzeit in Eintrag 13 des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 aufgeführt und in Nagelhärtern in einer Höchstkonzentration…
Der im INCI als Polyaminopropyl Biguanide geführte Stoff Polyhexamethylenbiguanid-Hydrochlorid (PHMB) ist derzeit in Eintrag 28 des Anhangs V der Verordnung…
Der im INCI als Chloracetamid geführte Stoff 2-Chloracetamid ist derzeit in Eintrag 41 des Anhangs V der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 aufgeführt und in einer…
Eintrag 27a des Anhangs VI der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 erhält folgende Fassung: Laufende Nummer Bezeichnung der Stoffe Bedingungen Wortlaut der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.