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Der Stoff Dichlormethan ist derzeit in Eintrag 7 des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 aufgeführt und in kosmetischen Mitteln in einer Höchstkonzentration von 35 % in einer gebrauchsfertigen Zubereitung zugelassen. Dichlormethan wurde nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als CMR-Stoff der Kategorie 2 eingestuft. Diese Einstufung wurde vor dem 1. Dezember 2010 anwendbar. Nach Maßgabe des Artikels 15 Absatz 1 Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 kann ein Stoff, der in Kategorie 2 eingestuft ist, in kosmetischen Mitteln verwendet werden, wenn er vom SCCS bewertet und für die Verwendung in solchen Mitteln für sicher befunden worden ist. Am 11. Dezember 2012 gab der SCCS ein wissenschaftliches Gutachten zu Dichlormethan ab. Am 25. März 2015 gab der SCCS ein neues Gutachten ab, das am 28. Oktober 2015 überarbeitet wurde. Im überarbeiteten Gutachten kam der SCCS zu dem Schluss, dass die Verwendung von Dichlormethan in einer Höchstkonzentration von 35 % in Haarsprays und in Formulierungen für Sprays im Allgemeinen nicht als sicher für den Verbraucher befunden werden kann. Angesichts der Einstufung als CMR-Stoff der Kategorie 2 sowie des Gutachtens des SCCS und da keine weiteren Verwendungen von Dichlormethan in kosmetischen Mitteln bekannt sind und im Gutachten des SCCS behandelt wurden, sollte der Stoff aus der Liste der eingeschränkt zu verwendenden Stoffe in Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 gestrichen und zu der Liste der in kosmetischen Mitteln verbotenen Stoffe in Anhang II besagter Verordnung hinzugefügt werden.
Die Verwendung von Stoffen, die gemäß Teil 3 des Anhangs VI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als CMR-Stoffe der Kategorie 2 eingestuft sind, in kosmetischen…
Der im INCI als Chloracetamid geführte Stoff 2-Chloracetamid ist derzeit in Eintrag 41 des Anhangs V der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 aufgeführt und in einer…
Nach Maßgabe des Artikels 15 Absatz 1 Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 kann ein Stoff, der als CMR-Stoff der Kategorie 2 eingestuft ist, in kosmetischen…
Der Stoff 2-Furaldehyd, mit der INCI-Bezeichnung Furfural, wird in kosmetischen Mitteln als Duft- oder Aromainhaltsstoff verwendet und ist derzeit in den…
Der Stoff Formaldehyd ist derzeit in Eintrag 13 des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 aufgeführt und in Nagelhärtern in einer Höchstkonzentration…
Der im INCI als Polyaminopropyl Biguanide geführte Stoff Polyhexamethylenbiguanid-Hydrochlorid (PHMB) ist derzeit in Eintrag 28 des Anhangs V der Verordnung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.