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Gegenparteien mit einem begrenzten Tätigkeitsvolumen an den OTC-Derivatemärkten haben Schwierigkeiten beim Zugang zum zentralen Clearing, sei es als Kunde eines Clearingmitglieds oder über indirekte Clearingvereinbarungen. Clearingmitglieder und Kunden von Clearingmitgliedern, die Clearingdienste entweder direkt für andere Gegenparteien oder indirekt erbringen, indem sie ihren eigenen Kunden die Erbringung dieser Dienste für andere Gegenparteien ermöglichen, sollten daher dazu verpflichtet werden, dies zu fairen, angemessenen, diskriminierungsfreien und transparenten handelsüblichen Bedingungen zu tun. Diese Anforderung sollte nicht zu einer Preisregelung oder einer Verpflichtung zum Vertragsabschluss führen, doch sollte es Clearingmitgliedern und Kunden erlaubt sein, die Risiken, die mit den angebotenen Clearingdiensten verbunden sind, wie etwa Gegenparteirisiken, zu kontrollieren.
Ohne zum Vertragsabschluss verpflichtet zu sein, erbringen Clearingmitglieder und Kunden, die direkt oder indirekt Clearingdienste erbringen, diese Dienste zu…
Eine für das Clearing von OTC-Derivatkontrakten zugelassene CCP, muss das Clearing solcher Kontrakte — auch in Bezug auf Anforderungen für Sicherheiten, mit dem…
Bestimmte finanzielle Gegenparteien verzeichnen ein so geringes Tätigkeitsvolumen am OTC-Derivatemarkt, dass davon kein bedeutendes Systemrisiko für das…
Nichtfinanzielle Gegenparteien sind weniger vernetzt als finanzielle Gegenparteien. Oft sind sie vorwiegend auch nur in einer Kategorie von OTC-Derivaten aktiv.…
Die Einführung einer Clearingpflicht zusammen mit einem Verfahren zur Festlegung, welche CCPs herangezogen werden können, kann zu unbeabsichtigten…
Folgender Absatz wird eingefügt: „(3a) Ohne zum Vertragsabschluss verpflichtet zu sein, erbringen Clearingmitglieder und Kunden, die direkt oder indirekt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.