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In ihrer Mitteilung vom 24. November 2015„Auf dem Weg zur Vollendung der Bankenunion“ hat die Kommission anerkannt, dass eine weitere Risikominderung erforderlich ist, und sich dazu verpflichtet, einen Gesetzgebungsvorschlag vorzulegen, der sich auf international vereinbarte Standards stützt. Die Notwendigkeit, weitere konkrete legislative Maßnahmen zur Risikominderung im Finanzsektor zu ergreifen, wurde auch vom Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 17. Juni 2016 und vom Europäischen Parlament in seiner Entschließung vom 10. März 2016 zur Bankenunion — Jahresbericht 2015 anerkannt.
In seiner Entschließung vom 10. März 2016 zur Bankenunion forderte das Europäische Parlament die Kommission zur Vorlage von Vorschlägen auf, mit denen die…
Der Europäische Rat gelangte am 18. Oktober 2012 zu dem Schluss, dass „die Wirtschafts- und Währungsunion […] angesichts der grundlegenden Herausforderungen,…
Das Europäische Parlament hat die Kommission in seiner Entschließung vom 7. Juli 2010 mit Empfehlungen an die Kommission zu einem grenzübergreifenden…
Die Risikominderungsmaßnahmen sollten nicht nur die Widerstandsfähigkeit des europäischen Bankensystems und das Vertrauen der Märkte in dieses System weiter…
Zur Verwirklichung der Ziele der Bankenunion im Einklang mit der Schlussfolgerung des Europäischen Rates vom 19. Oktober 2012, der zufolge das Verfahren zur…
Vor dem Hintergrund dieser Erwägungen hat die Kommission am 4. Mai 2017 die Mitteilung „Antworten auf Herausforderungen für kritische Finanzmarktinfrastrukturen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.