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Die Liquiditätsdeckungsquote (LCR) stellt zwar sicher, dass die Institute kurzfristig schwerwiegendem Stress standhalten, gewährleistet jedoch nicht, dass sie längerfristig eine stabile Refinanzierungsstruktur aufweisen. Folglich sollte auf Unionsebene eine detaillierte verbindliche Anforderung der stabilen Refinanzierung ausgearbeitet werden, die zu jedem Zeitpunkt einzuhalten ist, um übermäßige Laufzeitinkongruenzen zwischen Aktiva und Passiva sowie eine übermäßige Abhängigkeit von kurzfristigen Refinanzierungen am Interbankenmarkt zu vermeiden.
Im Einklang mit dem Standard des Basler Ausschusses für die stabile Refinanzierung sollten daher Vorschriften erlassen werden, um die Anforderung der stabilen…
Die vom Basler Ausschuss vorgesehene asymmetrische Behandlung von kurzfristiger Refinanzierung, etwa in Form von Pensionsgeschäften (ohne anerkannte stabile…
Um die Kreditvergabe der Institute an Unternehmen und private Haushalte nicht unnötig einzuschränken und ungerechtfertigte Beeinträchtigungen der…
Neben der vorübergehenden Neukalibrierung des vom Basler Ausschuss geforderten Faktors für die erforderliche stabile Refinanzierung, der auf durch…
Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass die Institute über eine ausreichende Verlustabsorptions- und Rekapitalisierungsfähigkeit verfügen, damit eine…
die Festlegung der Mindestbeträge an liquiden Aktiva, die Institute halten müssen, die von der Anwendung der Anforderung der Liquiditätsdeckungsquote gemäß dem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.