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Technische Standards sollten eine kohärente Harmonisierung der in der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 niedergelegten Anforderungen sicherstellen. Da die EBA über hoch spezialisierte Fachkräfte verfügt, sollte sie das Mandat erhalten, für technische Regulierungsstandards, die keine politischen Entscheidungen erfordern, Entwürfe auszuarbeiten und der Kommission vorzulegen. Technische Regulierungsstandards sollten in folgenden Bereichen entwickelt werden: aufsichtliche Konsolidierung, Eigenmittel, Gesamtverlustabsorptionsfähigkeit (TLAC), Behandlung von Risikopositionen, die durch Grundpfandrechte an Immobilien besichert sind, Erwerb von Beteiligungen an Fonds, Berechnung von Verlustquoten bei Ausfall gemäß dem auf internen Beurteilungen basierenden Ansatz in Bezug auf das Kreditrisiko, das Marktrisiko, Großkredite und die Liquidität. Der Kommission sollte die Befugnis übertragen werden, diese technischen Regulierungsstandards durch delegierte Rechtsakte gemäß Artikel 290 AEUV und gemäß den Artikeln 10 bis 14 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 zu erlassen. Die Kommission und die EBA sollten sicherstellen, dass diese Standards und Anforderungen von allen betroffenen Instituten auf eine Weise angewandt werden können, die der Art, dem Umfang und der Komplexität dieser Institute und ihrer Tätigkeiten angemessen ist.
Technische Standards für Finanzdienstleistungen sollten eine kohärente Harmonisierung und einen unionsweit angemessenen Schutz von Einlegern, Anlegern und…
Um in Fällen, in denen die entsprechenden institutsinternen Risikomesssysteme nicht zufriedenstellend sind, die Berechnung des Zinsänderungsrisikos bei…
Technische Standards für den Finanzdienstleistungssektor sollten eine konsistente Harmonisierung und unionsweit einen angemessenen Schutz von Einlegern,…
Der Kommission sollte die Befugnis übertragen werden, technische Regulierungsstandards zu erlassen, die von der ESMA und der EBA ausgearbeitet wurden und…
Die technischen Regulierungsstandards, die die EBA in Bezug auf die Genehmigung und den Erwerb bedeutender Beteiligungen an Kreditinstituten, den…
Technische Standards für den Finanzdienstleistungssektor sollten unionsweit einen angemessenen Anleger- und Verbraucherschutz gewährleisten. Da die EBA über…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.