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Da bestimmte Kategorien von Kulturgütern, namentlich archäologische Gegenstände und Teile von Denkmälern, für Plünderungen und Zerstörungen besonders anfällig sind, erscheint es notwendig, eine Regelung verstärkter Kontrollen vorzusehen, bevor die Güter in das Zollgebiet der Union verbracht werden dürfen. Eine solche Regelung sollte vorsehen, dass vor der Überlassung dieser Güter zum zollrechtlich freien Verkehr in die Union oder ihrer Überführung in ein besonderes Zollverfahren mit Ausnahme des Versandverfahrens eine von der zuständigen Behörde eines Mitgliedstaats erteilte Einfuhrgenehmigung vorzulegen ist. Personen, die eine solche Genehmigung beantragen, sollten die rechtmäßige Ausfuhr aus dem Land, in dem die Kulturgüter geschaffen oder entdeckt wurden, anhand geeigneter Unterlagen und Nachweise, wie etwa Ausfuhrbescheinigungen Eigentumsnachweise, Rechnungen, Kaufverträge, Versicherungsunterlagen, Beförderungspapiere und Sachverständigengutachten, belegen können. Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten sollten auf der Grundlage von vollständigen und korrekten Anträgen unverzüglich über die Erteilung einer Lizenz entscheiden. Sämtliche Einfuhrgenehmigungen sollten in einer elektronischen Datenbank gespeichert werden.
Bei Kategorien von Kulturgütern, für deren Einfuhr keine Einfuhrgenehmigung benötigt wird, sollten die Personen, die solche Güter in das Zollgebiet der Union…
Eine derartige Regelung sollte darin bestehen, dass vor der Ausfuhr der unter diese Verordnung fallenden Kulturgüter eine von den zuständigen Mitgliedstaaten…
Die Rechtmäßigkeit der Ausfuhr von Kulturgütern sollte vor allem auf der Grundlage der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Länder geprüft werden, in denen…
Der Besitzer der Waren beantragt bei der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats gemäß Absatz 1 des vorliegenden Artikels eine Einfuhrgenehmigung über das…
Die Ausfuhrgenehmigung wird auf Antrag des Beteiligten erteilt: Unbeschadet des Absatzes 4 ist jedoch der nach Buchstaben a oder b des Unterabsatzes 1…
Die in Absatz 2 des vorliegenden Artikels genannte Einfuhrgenehmigung oder Erklärung des Einführers ist den Zollbehörden gemäß Artikel 163 der Verordnung (EU)…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.