Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Mitglieder des Verwaltungsrats, der Exekutivdirektor und die von den Mitgliedstaaten auf Zeit abgeordneten Beamten geben eine Verpflichtungserklärung und eine Interessenerklärung ab, aus der hervorgeht, ob direkte oder indirekte Interessen bestehen, die ihre Unabhängigkeit beeinträchtigen könnten. Die Erklärungen müssen der Wahrheit entsprechen und vollständig sein; sie werden jedes Jahr schriftlich abgegeben und, wann immer erforderlich, aktualisiert.
Die Mitglieder des Verwaltungsrats, der Exekutivdirektor und externe Sachverständige, die in den Ad-hoc-Arbeitsgruppen mitwirken, geben spätestens zu Beginn jeder Sitzung eine wahrheitsgetreue und vollständige Erklärung über alle Interessen ab, die ihre Unabhängigkeit in Bezug auf die Tagesordnungspunkte beeinträchtigen könnten, und beteiligen sich nicht an den Diskussionen und den Abstimmungen über solche Punkte.
Die ENISA legt in ihren internen Verfahrensvorschriften die praktischen Einzelheiten der Vorschriften über Interessenerklärungen nach den Absätzen 1 und 2 fest.
erlässt Vorschriften zur Unterbindung und Bewältigung von Interessenkonflikten bei seinen Mitgliedern;
Die Mitglieder des Verwaltungsrats und des Gremiums für die Sicherheitsakkreditierung, der Exekutivdirektor, die abgeordneten nationalen Sachverständigen und…
Die ENISA sollte über Vorschriften zur Vermeidung und Handhabung von Interessenkonflikten verfügen. Die ENISA sollte die einschlägigen Bestimmungen der Union in…
Die Mitglieder des Verwaltungsrats, der Direktor sowie die Mitglieder der Ausschüsse und des Forums geben eine Verpflichtungserklärung sowie eine Erklärung über…
Die Mitglieder des Regulierungsrats und des Verwaltungsrats, der Direktor, die abgeordneten nationalen Sachverständigen und das sonstige nicht vom GEREK-Büro…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.